Honorar

 

 

Die Abrechnung erfolgt auf Selbstzahlerbasis und wird direkt mit Ihnen vereinbart. Die Kosten können in der Praxis bar beglichen oder nach Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt werden.

 

 

Hypnose-Einzelsitzung

 

Diese Sitzungen eignen sich für fokussierte Anliegen, innere Klärungsprozesse oder stabilisierende Arbeit mit dem Unbewussten.

 

Honorar

60 Minuten: 90 Euro

Verlängerung je weitere 15 Minuten: 20 Euro

Die konkrete Dauer richtet sich nach dem individuellen Prozess.

 

 

Quantum Healing Hypnosis Technique® (QHHT®) Sitzung

 

Die Rückführungsarbeit nach QHHT® ist ein mehrstündiger, tiefgehender Prozess, der Raum für ausführliche innere Exploration und anschließende Integration bietet.

 

Die Sitzung umfasst:

  • ein ausführliches Vorgespräch
  • die Trance- und Rückführungsarbeit
  • einen anschließenden Dialog mit dem Unbewussten
  • Zeit für Nachbesprechung und Einordnung

 

Erstsitzung

Dauer: ca. 4–5 Stunden

Honorar: 360 Euro
(Pauschalbetrag inklusive Vorgespräch und Audioaufnahme)

 

Folgesitzung

Dauer: ca. 3 Stunden

Honorar: 260 Euro

 

Folgesitzungen sind kürzer, da das ausführliche Erstgespräch entfällt und der Prozess gezielter vertieft werden kann. Ob eine Folge­sitzung sinnvoll ist, ergibt sich individuell aus dem ersten Prozess und wird gemeinsam besprochen.

 

 

Hinweise zur Sitzungsanzahl

 

Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, ist individuell und abhängig vom Anliegen sowie von den Themen, die sich zeigen.
Viele Menschen erleben bereits durch eine Sitzung eine deutliche Klärung. Weitere Termine dienen – wenn gewünscht – der Vertiefung oder Integration.

 

 

Hinweise zur Kostenübernahme

 

Hypnose Einzelsitzungen können in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.  Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

 

Die Rückführungsarbeit nach QHHT® wird aufgrund ihres zeitlichen Umfangs als Pauschalhonorar berechnet. Eine Kostenübernahme durch Versicherungen ist hier in der Regel nicht oder nur in sehr geringem Umfang möglich.

 

 

Ausfallhonorar

 

Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des für den Termin reservierten Zeitfensters berechnet.


Dies gilt nicht bei einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei unverschuldeter Verhinderung.

Raum für Veränderung

Bei Fragen zu Ablauf oder Honorar nehmen Sie gerne Kontakt mit mit auf.

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