Honorar
Die Abrechnung erfolgt auf Selbstzahlerbasis und wird direkt mit Ihnen vereinbart. Die Kosten können in der Praxis bar beglichen oder nach Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt werden.
Hypnose-Einzelsitzung
Diese Sitzungen eignen sich für fokussierte Anliegen, innere Klärungsprozesse oder stabilisierende Arbeit mit dem Unbewussten.
Honorar
60 Minuten: 90 Euro
Verlängerung je weitere 15 Minuten: 20 Euro
Die konkrete Dauer richtet sich nach dem individuellen Prozess.
Quantum Healing Hypnosis Technique® (QHHT®) Sitzung
Die Rückführungsarbeit nach QHHT® ist ein mehrstündiger, tiefgehender Prozess, der Raum für ausführliche innere Exploration und anschließende Integration bietet.
Die Sitzung umfasst:
- ein ausführliches Vorgespräch
- die Trance- und Rückführungsarbeit
- einen anschließenden Dialog mit dem Unbewussten
- Zeit für Nachbesprechung und Einordnung
Erstsitzung
Dauer: ca. 4–5 Stunden
Honorar: 360 Euro
(Pauschalbetrag inklusive Vorgespräch und Audioaufnahme)
Folgesitzung
Dauer: ca. 3 Stunden
Honorar: 260 Euro
Folgesitzungen sind kürzer, da das ausführliche Erstgespräch entfällt und der Prozess gezielter vertieft werden kann. Ob eine Folgesitzung sinnvoll ist, ergibt sich individuell aus dem ersten Prozess und wird gemeinsam besprochen.
Hinweise zur Sitzungsanzahl
Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, ist individuell und abhängig vom Anliegen sowie von den Themen, die sich zeigen.
Viele Menschen erleben bereits durch eine Sitzung eine deutliche Klärung. Weitere Termine dienen – wenn gewünscht – der Vertiefung oder Integration.
Hinweise zur Kostenübernahme
Hypnose Einzelsitzungen können in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.
Die Rückführungsarbeit nach QHHT® wird aufgrund ihres zeitlichen Umfangs als Pauschalhonorar berechnet. Eine Kostenübernahme durch Versicherungen ist hier in der Regel nicht oder nur in sehr geringem Umfang möglich.
Ausfallhonorar
Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des für den Termin reservierten Zeitfensters berechnet.
Dies gilt nicht bei einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei unverschuldeter Verhinderung.
